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Über den Dienst Bildschirmtext (Btx)


Der Dienst Bildschirmtext (Btx) wurde Anfang der 80er-Jahre von der damaligen Deutschen Bundespost in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Nachdem zunächst Feldversuche in Düsseldorf und Berlin vorausgegangen waren, wurde 1984 der Regelbetrieb begonnen.

Bildschirmtext ist konzipiert als eine Weiterentwicklung des damals bereits von den Fernsehsendern her bekannten Videotextes. Es verfügt über bessere Graphikfähigkeiten und verwendet statt des Fernsehsignals eine Telephonverbindung. Über diese Verbindung kann (im Gegensatz zu Videotext) jeder Teilnehmer individuell auf eine riesige Datenbank gespeicherter Seiten (entsprechen den Tafeln beim Videotext) zugreifen und außerdem in Dialoge mit Rechnern treten. So wurde mit Btx die Kontoführung und die Versandhausbestellung vom Fernsehgerät aus möglich. Lange vor der flächenhaften Verbreitung von eMail wurde so bereits in den 80er-Jahren ein Weg geschaffen, schriftliche Mitteilungen in Sekundenschnelle an andere Teilnehmer zu schicken: Durch den Btx-Mitteilungsdienst.

Durch der Orientierung auf den Fernseher ist klar, daß Bildschirmtext ein in Bildschirmseiten gegliederter Dienst ist. Diese Seiten haben das gleiche Format wie Videotexttafeln, nämlich 20 oder 24 Zeilen und 40 Spalten. Später schuf man auch einen Standard für die Darstellung von Seiten mit 80 Spalten. Jedoch hat sich dieser Standard nicht durchgesetzt.

Der von Btx benutzte Graphikstandard wurde unter dem Namen CEPT europaweit standardisiert. Der internationale Name von Bildschirmtext heißt Videotex oder Interactive Videotex im Gegensatz zu Teletext, was die internationale Bezeichnung für den Informationsdienst der Fernsehsender ist.
Es wurde angenommen, daß zukünftig jeder vierte ausgelieferte Fernseher einen eingebauten Btx-Decoder haben würde. Auf dieser Weise wurde geschätzt, daß die Zahl der Bildschirmtext-Teilnehmer bereits in der zweiten Hälfte der 1980er-Jahre die Marke von einer Million überschreiten würde.

Der Dienst Bildschirmtext entwickelte sich jedoch bei weitem nicht so rasant wie es sich die Deutsche Bundespost erhofft hatte. Insbesondere arbeitete Btx nicht kostendeckend. Deshalb wurde Anfang der 90er überlegt, den Btx-Dienst entweder drastisch zu verteuern oder ganz einzustellen. Schließlich wurde ein Minutentakt eingeführt und eine Marketingoffensive begonnen, die den Dienst Bildschirmtext unter der Produktbezeichnung Datex-J als Datendienst für Jedermann publik machen sollte.

Erst die verstärkte Nutzung des Komputers anstelle des Fernsehers und der Boom des Internet einige Jahre später verschaffte dem lange vor sich hin dümpelnden Btx-Dienst den großen Schub. Unter dem neuen Produktnamen T-Online entwicklte die Deutsche Telekom AG, eine der Rechtsnachfolgerinnen der Deutschen Bundespost, eine Zugangsplattform zum altbewährten Bildschirmtext-Dienst und zu allen Angeboten des Internet.

 

Die am Btx-Dienst beteiligten Personen

Bildschirmtext kannte folgende drei Begriffe für die an der Bereitstellung und Nutzung des Systems beteiligten natürlichen oder juristischen Personen:

Btx-Betreiber: Derjenige, der die technischen Einrichtungen des Btx-Systems betrieb. Er verwaltete den Nummernraum (durch Vergabe von Leitseiten an Btx-Anbieter, siehe Erläuterungen zur Nummernvergabe) und vergab Zugangsberechtigungen an Btx-Teilnehmer. Betreiber des in Deutschland verbreiteten Btx-Systems war die Deutsche Bundespost. Nach §1 des Btx-Staatsvertrags fiel allerdings nahezu jedes System zur Übermittlung elektronischer Nachrichten unter den Begriff "Bildschirmtext". Somit gab es neben der Deutschen Bundespost auch andere Btx-Betreiber.

Btx-Anbieter: Jemand, der Seiten in das Btx-System einspeiste (speicherte). Ein Btx-Anbieter war grundsätzlich auch Btx-Teilnehmer, da zum Bearbeiten von Btx-Seiten ein Zugang zum Bildschirmtext-System notwendig war. Im Btx-System der Deutschen Bundespost wurde ein Btx-Teilnehmer wird zum Btx-Anbieter, indem die Post ihm eine Leitseite und damit eine Editierberechtigung zuteilte.

Häufig wurde von Btx-Teilnehmern angenommen, daß ein Btx-Anbieter auch Geräte (Komputer) und Software (Server-Dienste) unterhalten müsste, über die die Btx-Teilnehmer auf seine Seiten zugreifen würden. Dies ist nicht richtig, denn die Speicherung der vom Btx-Anbieter erstellten (editierten) Btx-Seiten und damit die Zugangsvermittlung der Btx-Teilnehmer zu diesen Seiten erfolgte durch den Btx-Betreiber, die Deutsche Bundespost. Insbesondere war für das Editieren und Speichern von Btx-Seiten kein Komputer erforderlich.

Zusätzlich hatte ein Anbieter im Bildschirmtext der Deutschen Bundespost jedoch die Möglichkeit, innerhalb seines Seitenbereichs sogenannte Übergabeseiten einzurichten, über die der Btx-Teilnehmer via Datex-P zu einem sogenannten Externen Rechner verbunden wurde, der nicht mehr im Verantwortungsbereich des Btx-Betreibers lag. Diese Möglichkeit wurde z.B. bei Datenbankabfragen, bei der Btx-Kontoführung und bei Shop-Systemen eingesetzt.

Btx-Teilnehmer: Jeder, der das Bildschirmtext-System nutzte. Btx-Teilnehmer konnten untereinander Mitteilungen austauschen und die diversen Seiten der Btx-Anbieter und des Btx-Betreibers abrufen sowie Nachrichten an die Btx-Anbieter oder den Btx-Betreiber schreiben.

 




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