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Prinzipien der Linksetzung


Auf vielen Webseiten mit Linklisten sind Zusätze zu lesen, mit denen die beteiligten Webmaster die Linkliste kommentieren. Meistens sind die sogenannte "Disclaimer", die mit Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Hamburg (Az. 312 O 85/98) eine pauschale Distanzierung von den verlinkten Seiten erklären.

Dabei hatte der vom Landgericht Hamburg Verurteilte auch eine derartige pauschale Distanzierung auf seiner Seite. Mit dem betreffenden Urteil hat das Landgericht Hamburg befunden, daß eine pauschale Distanzierungserklärung keine glaubwürdige und damit wirksame Distanzierung ist.

Eine pauschale Distanzierung von den Inhalten verlinkter Seiten ohne Angabe von Gründen ist also nicht etwa eine notwendige rechtliche Absicherung, sondern eine grundlose Beleidigung der betroffenen Webmaster. Beleidigung ist ein Straftatbestand, der nach §185 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet werden kann.

Statt die verlinkten Seiten pauschal schlechtzumachen, sollte sich jeder, der Linklisten ins Internet stellt, überlegen, welche Seiten er verlinken mag und welche nicht. Ob ich zu einer Webseite X einen Link setze, hängt schließlich nicht nur von rechtlichen Rahmenbedingungen ab, sondern auch davon, ob ein Link zur Seite X meinen persönlichen Prinzipien entspricht. Das Internet ist insofern ein basisdemokratisches Medium: Jeder Bürger, der Webseiten mit Links hat, entscheidet selbst, nach welchen Richtlinien er Seiten verlinken will und nach welchen nicht. Niemand ist verpflichtet, sämtliche an ihn herangetragenen Linkwünsche zu erfüllen.

Ein Link zu einer anderen Seite ist, von einigen Sonderfällen abgesehen, eine Unterstützung der betreffenden anderen Seite. Und jeder sollte sich fragen, nach welchen Kriterien er bereit ist, andere Webseiten zu unterstützen. Ich selbst handele u.a. nach folgenden Prinzipien:

 

  • Ich unterstütze keine Webseiten, die Blinde und Sehbehinderte von der Nutzung ausschließen. Zum Beispiel, indem sie
    • für Graphiken keinen Alternativtext ablegen oder den Alternativtext zweckentfremden, so daß er die Graphik nicht ersetzen kann.
    • wichtige Teile der Webseite so gestalten, daß sie nur mit Javascript zugänglich sind.
    • die Webseite in Frame-Struktur so anlegen, daß sie mit Textbrowsern nicht mehr lesbar ist (kein noframes-Bereich, keine aussagefähigen Namen für die Frames).
  • Ich unterstütze keine Webseiten, bei denen dem Benutzer nicht klar wird, von wem sie stammen. Also solche, deren Webmaster
    • der gesetzlichen Impressumspflicht nicht nachkommen.
    • sich hinter Pseudonymen wie "das Team" oder "Redaktion" verstecken.
  • Ich unterstütze keine Webseiten, die dem Benutzer eine komplett andere Bedienung aufzwingen. Zum Beispiel, indem
    • die auf der Seiten enthaltenen Links nicht als solche zu erkennen sind.
    • unterstrichene Texte vorkommen, die keine Links sind.
    • die rechte Maustaste deaktiviert oder mit einer speziellen Funktion belegt wird.
    • die Seite in Frame-Bereiche zerteilt wird, deren Größe sich nicht ändern läßt und in denen man nicht scrollen kann.
  • Ich unterstütze keine Webseiten, die die Ausführung aktiver Inhalte erfordern. Denn es ist zu bedenken, daß
    • während Java-Applets aufgrund der Java-Architektur als relativ sicher einzustufen sind, bei Javascript immer wieder Sicherheitslücken bekannt werden.
    • es für Active-X-Controls überhaupt kein brauchbares Sicherheitsmodell gibt.
    • die Sprache Javascript häufig dazu benutzt wird, den Benutzer zu nerven (z.B. durch Popup-Fenster) oder zu gängeln (z.B. durch Deaktivierung der rechten Maustaste, siehe oben), weshalb man es selbst ohne Betrachtung der Sicherheitslücken sinnvollerweise ausschaltet, wenn man häufiger unterschiedliche Homepages besucht.
    • in vielen Firmennetzen vom Administrator die Ausführung aktiver Webinhalte aus Sicherheitsgründen generell gesperrt wird, die Benutzer also gar keine Möglichkeit haben, die Ausführung aktiver Inhalte einzuschalten.

 

Natürlich sind diese Regeln nicht in Stein gemeißelt, auch wenn ich sie als "Prinzipien" bezeichne. So verlinke ich z.B. durchaus mal auf einen Teilframe, wenn dort interessante Inhalte drinstehen, die woanders nicht zu finden sind. Und natürlich macht es auch einen Unterschied, ob auf einer Webseite lediglich einzelne Alternativtexten zu Graphiken fehlen oder ob sie ohne Javascript gar nicht zu betreten ist. Aber im Allgemeinen versuche ich, mich an obige Richtlinien zu halten.
Wenn Sie einen Eindruck erhalten möchten, wie Blinde und Sehbehinderte Ihre Webseiten wahrnehmen, dann installieren Sie sich den Textbrowser "Lynx". Diesen erhalten Sie z.B. hier zum kostenlosen Download:

http://www.mein-dortmund.de/browser-lynx.html

Möchten Sie wissen, welche Gründe es auch für sehende Internet-Nutzer gibt, die Javascript-Unterstützung auszuschalten? Dann lesen Sie folgende Seite:

http://www.mein-dortmund.de/javascript.html

Besonders wichtig ist mir der Punkt, Menschen mit Behinderungen nicht von der Internet-Nutzung auszuschließen. Zwar ist es schwierig für einen Sehenden, sich in einen blinden Menschen hineinzuversetzen, der seine Umgebung ausschließlich durch Tasten oder Hören wahrnimmt, so daß eine Aussage, die eigene Webseite sei behindertengerecht, fragwürdig ist. Doch es gibt gewisse Standards im WWW, an die man sich halten sollte, damit mit möglichst hoher Wahrscheinlichkeit die Webseiten barrierefrei auch von Sehbehinderten benutzt werden können. Ich erwarte, daß Webmaster sich zumindest Gedanken darum machen, was sie tun.

Obwohl die Forderung nach einer behindertengerechneten Umgebung in allen politischen Kreisen, egal, ob rechts oder links, anerkannt ist, sind es gerade die Webseiten von politischen Parteien, von Städten und Gemeinden, von Behörden, von Bezirksvertretungen bzw. Stadtteilparlamenten und von kommunalen Ver- und Entsorgungsbetrieben, bei denen mir häufig auffällt, daß sie aufgrund von Javascript-Ausführung, von Frame-Verschachtelungen oder von fehlenden Graphik-Alternativtexten für Blinde nicht zugänglich sind. Selbst Informationen, die eigentlich für Behinderte gedacht sind (z.B. Angebote der Versorgungsämter, Angaben über die Zugänglichkeit von Ämtern) erscheinen häufig nur per Javascript-Popup, können also von Braille-Zeile oder Sprachausgabe nicht erfaßt werden.

Ich war während meines Studiums mehrere Jahre im Studierendenparlament und im AStA (dem Exekutivorgan des Studierendenparlaments) der Universität Dortmund und habe dort u.a. auch die Belange Behinderter gegenüber der Uni-Verwaltung und den Verkehrsbetrieben vertreten. Daher weiß ich, daß vielfach mit dem Begriff "Behinderung" die Assoziation "Rollstuhlfahrer" verbunden wird und daß ein Gebäude oder Bahnhof dann als behindertengerecht bewertet wird, sobald ein Fahrstuhl eingebaut ist. Dabei gibt es zahlreiche Behinderungsformen, sichtbare wie nicht sichtbare. Menschen, die nicht hören oder nicht sehen können, nützt ein Fahrstuhl in einem Bahnhof nichts. Ein Blinder beispielsweise benötigt akustische Orientierung, z.B. verläßliche Lautsprecherdurchsagen, z.B. Pflasterung mit besonderem Klang an der Bahnsteigkante. Doch dies wird meist vernachlässigt.

Das Internet ist vom Prinzip her barrierefrei. Doch durch unsinnige Spielereien von Webmastern werden ausgerechnet diejenigen Bürger, denen das Internet einen besseren Zugang zu Informationen vermitteln könnte, mutwillig ausgegrenzt. Eine derartige Mißachtung von gesellschaftlich allgemein anerkannten Grundregeln will und werde ich nicht mittragen!

Und ich rufe hiermit alle Webmaster auf, eine solche Ausgrenzung von Menschen ebenfalls nicht zu unterstützen, rufe sie auf, in diesem Sinne gesellschaftspolitisch tätig zu werden. Politik ist keine Angelegenheit von ein paar Volksvertretern, sondern Angelegenheit von uns allen. Jeder einzelne sollte in seinem Umfeld für seine Ideale eintreten. Bereits im kleinen müssen wir die Gesellschatsordnung leben, die wir gerne haben wollen! Deshalb: Keine Linksetzung, keine Unterstützung für Webangebote, die Menschen ausgrenzen!

 






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